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  • RRR | EWIV²

    Eine Meinung aus Ungarn Europäisches Recht: Die EWIV basiert auf einer Verordnung der Europäischen Union und unterliegt daher einem einheitlichen rechtlichen Rahmen, der in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Dies schafft Klarheit und Sicherheit hinsichtlich der rechtlichen Bestimmungen und Regelungen, denen die EWIV unterliegt. Transparente Struktur: Die EWIV verlangt eine klare und transparente Organisationsstruktur, einschließlich eines schriftlichen Gründungsvertrags und der Eintragung ins Handelsregister. Dadurch werden die Rechte und Pflichten der Mitglieder klar definiert und es entsteht eine verlässliche Basis für die Zusammenarbeit. Haftungsbeschränkung: Als Mitglied einer EWIV sind Sie in der Regel beschränkt haftbar, was bedeutet, dass Ihr persönliches Vermögen bei etwaigen Verbindlichkeiten der EWIV geschützt ist. Dies bietet Ihnen eine gewisse Sicherheit und Schutz vor finanziellen Risiken. Förderung der Zusammenarbeit: Die EWIV fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den Mitgliedern. Dies ermöglicht Ihnen den Zugang zu neuen Märkten, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Know-how sowie die Stärkung der Verhandlungsmacht gegenüber Lieferanten und Abnehmern. Professionelle Unterstützung: Die EWIV bietet oft professionelle Unterstützung und Beratung in verschiedenen Bereichen wie Finanzierung, Recht und Steuern. Dadurch können Sie von Expertenwissen profitieren und sicherstellen, dass Ihre Aktivitäten im Einklang mit geltenden Vorschriften und Gesetzen stehen. Netzwerkmöglichkeiten: Als Mitglied einer EWIV haben Sie Zugang zu einem Netzwerk von anderen Unternehmen und Unternehmern, mit denen Sie sich austauschen und kooperieren können. Dies eröffnet Ihnen neue Geschäftsmöglichkeiten und fördert den Erfahrungsaustausch. Insgesamt bietet die EWIV Ihnen als Unternehmer eine rechtliche Grundlage, eine transparente Struktur und eine erhöhte Sicherheit für Ihre unternehmerischen Aktivitäten. Weitere Meinungen

  • EWIV² | Schulung | Ssg Simul Ewiv

    1 Einleitung 2 Vorwort 3 Mitglied 4 Hintergründe 5 Gründung 6 Rechtsstellung 7 Rechtsnatur 8 Steuerlich 9 Umsatzste. 10 Gewerbeste. 11 Jahresabs. Schulung Mitglied in unserer EWIV oder die eigene EWIV was ist für Sie richtig EWIV als Hilfsfirma ​ 1 Einleitung ^ Sie wollen sich als Unternehmer mehr auf Ihre Kernkompetenzen fokussieren? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit: ​ Ihre Unternehmenssteuern zu steuern & zu senken Ihr Unternehmen mit mehr Liquidität für die Zukunft optimal aufzustellen Ihre Buchhaltung auszulagern Modernste Technikstandards zu nutzen Ihr Unternehmen kann unabhängiger von kapitalgebenden Institutionen werden! Wir zeigen Ihnen wie Sie: Durch erhöhte Abschreibungen finanziell profitieren Die Liquidität Ihres Unternehmens ste igern Neue Ressourcen für Wachstum aus eigenen Mitteln generieren Ihr Unternehmen vor einer Insolvenzschützen können ​ 2 Vorwort ^ Dieser Beitrag soll einen Überblick über die Fragen bei der Besteuerung einer EWIV geben. Einzelgesetzliche, deutsche Regelungen fehlen gänzlich. Es liegt lediglich das EWIV-Ausführungsgesetz und ein BMF Schreiben vom 15.11.1988- IV C5- S1316 67/88 vor. ​ Mit der Verordnung vom 25. Juli 1985 (Nr.2137/85) hat die europäische Union eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) geschaffen und soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Unternehmen fördern. Sie soll die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder erleichtern und/oder entwickeln um es ihnen zu ermöglichen, ihre eigenen Ergebnisse zu verbessern. Sie darf für die Mitglieder aber nur „Hilfstätigkeiten“ ausführen und eignet sich im besonderen Maße als Hilfsfirma, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Sie dient darüber hinaus auch der Verwirklichung und Stärkung des angestrebten europäischen Binnenmarktes durch eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens. Die EWIV ist eine eigenständige Gesellschaftsform europäischen Rechts. Grundlage für eine Europäische Wirtschaftliche und Interessenvereinigung für Deutschland ist das deutsche EWIV- Ausführungsgesetz vom 22. April 1988. Hier wird in §1 explizit geregelt, dass die Ausführungsbestimmungen nur gelten, soweit nicht die Verordnung der EWG gilt. Es muss deshalb das EWIV-Ausführungsgesetz wie auch das o.a. BMF Schreiben berücksichtigt werden. Aufgrund der Normenhierarchie stellt die EWIV-Verordnung der EWIV gegenüber den deutschen Ausführungsbestimmungen höherrangiges Recht dar. ​ ​ 3 Mitgliedschaft in einer EWIV ^ Entscheidet sich ein Unternehmer die Rechtsform EWIV zu nutzen, so sind die Vorteile stark von der praktischen Vorgehensweise abhängig. Vorteilhaft ist hierbei die Nutzung der Rechtsform EWIV als Hilfsfirma. Unternehmer bleiben in diesem Fall unverändert und werden Mitglied einer EWIV. ​ Die Mitgliedschaft in einer EWIV bedeutet: Auslagerung der Buchhaltung durch KI Forderungskauf mit Inkasso Auftragsbeschaffung EU-Beratung Projektbegleitung Hohe Abschreibungsvorteile Mehr Umsatz und Liquidität ​ Erfahrungsberichte auf www.ewiv.info/blog ​ Bundesgesetzblatt 1988. Teil I, Nr. 16 Verordnung (EWG) Nr. 213/85 vom 25.07.1985-1 Bundesfinanzministerium ABLEG Nr. L 199 S.1 ​ 4 Hintergründe: Aussagen im (deutschen) EWIV Ausführungsgesetz ^ Die EWIV unterscheidet sich von anderen Gesellschaften hauptsächlich durch Ihren Zweck, der allein darin besteht, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, um es ihnen zu ermöglichen, ihre eigenen Ergebnisse zu steigern. Wegen dieses Hilfscharakters muss die Tätigkeit der Hilfsfirma mit dem Unternehmenszweck verknüpft sein und darf nicht an deren Stelle treten. Der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit ist im weitesten Sinne auszulegen. Damit die Vereinigung ihre Ziele erreichen kann, ist sie mit eigener Geschäftstätigkeit auszustatten und es ist vorzusehen, dass ein rechtlich von den Mitgliedern der Vereinigung getrenntes Organ sie gegenüber Dritten vertritt. Diese Verordnung sieht hinsichtlich der Besteuerung vor, dass das Ergebnis der Tätigkeit der Vereinigung nur bei den Mitgliedern zu besteuern ist . Im Übrigen ist das einzelstaatliche Steuerrecht anzuwenden und zwar insbesondere in Bezug auf Gewinnverteilung, Steuerverfahren und alle Verpflichtungen, die durch die einzelstaatlichen Steuervorschriften auferlegt werden. ​ Artikel 21 Gewinne aus der Tätigkeit der Vereinigung gelten als Gewinne der Mitglieder und sind auf diese in dem im Gründungsvertrag vorgesehen Verhältnis oder, falls dieser hierüber nichts bestimmt, zu gleichen Teilen aufzuteilen. Im Gründungsvertrag werden jährliche Gewinnausschüttungen grundsätzlich ausgeschlossen. Das bedeutet, es sind nur dann Gewinne zu versteuern, wenn sie dem einzelnen Mitglied tatsächlich zufließen. Weiterhin ist das BMF-Schreiben vom 15.11.1988- IV C 5 – S 1316 – 67/88 zur Besteuerung der EWIV in Deutschland zu berücksichtigen. ​ 5 Gründung ^ Das Hauptziel der Vereinigung ist die Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeiten ihrer Mitglieder. Dies setzt voraus, dass die Mitglieder selbst eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Es handelt sich um ein fremdnütziges Rechtsinstrument und soll dazu dienen, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, um es ihnen zu ermöglichen, ihre eigenen Ergebnisse zu steigern. Der Unternehmensgegenstand der EWIV muss von der wirtschaftlichen Tätigkeit der Mitglieder auf Hilfstätigkeiten (Hilfsfirma) beschränkt sein. Dieser Begriff der Hilfstätigkeit ist dabei weit auszulegen. Es dürfen Teilbereiche bzw. Teilfunktionen der Mitglieder übernommen werden. Dabei kann die Zusammenarbeit der Mitglieder koordiniert werden, als auch Vermögenswerte als Besitzgesellschaft von den Mitgliedern übernommen werden. Die Vereinigung muss mindestens aus zwei Mit- gliedern bestehen. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme. Der Sitz der EWIV muss in der EU gelegen sein, kann aber innerhalb der EU verlegt werden. ​ Es sind folgende Gründungsvoraussetzungen zu beachten: der Namen der Vereinigung mit den voran- oder nachgestellten Worten „Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung“ oder der Abkürzung bereits im Namen enthalten sind; den Sitz der Vereinigung; den Unternehmensgegenstand, für den die Vereinigung gegründet worden ist; den Namen, die Firma, die Rechtsform, den Wohnsitz oder den Sitz sowie gegebenenfalls die Nummer und den Ort der Registereintragung eines jeden Mitglieds der Vereinigung; die Dauer der Vereinigung, sofern sie nicht unbestimmt ist. ​ Weiterhin können folgende Vereinbarungen getroffen werden: Bedingungen für die Sitzverlegung; Schaffung weiterer Organe; Mehrstimmrechte; Mehrheitsbeschluss für die Änderung von Mitgliederpflichten (ohne Einlage-und Nachschusspflicht); Mehrheitsbeschluss für die Änderung des Gründungsvertrages; Bedingungen für die Bestellung und Entlassung der Geschäftsführer; Bedingungen für die Beschränkung der Vertreterbefugnis der Geschäftsführer; Bedingungen über die Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis der Geschäftsführer; Gewinn- und Verlustverteilung; Bedingungen über die Bestellung von Sicherheiten an der Beteiligung eines Mitglieds; Befreiung eines neuen Mitglieds von Altverbindlichkeiten; Kündigung und Ausschluss von Mitgliedern; Mehrheitsbeschluss über die Auflösung; Ausgestaltung der Beitragspflichten, Pflicht für Einlagen und das Recht über Entnahmen; Sprachregelungen. ​ Registereintragung Die EWIV ist im Staat des Sitzes in das Handelsregister einzutragen. Erst die Registereintragung führt zum Entstehen der EWIV und hat konstitutive Bedeutung. Kein Gründungskapital Für die Gründung einer EWIV ist weder die Leistung von Beiträgen der Mitglieder noch die Aufbringung eines Mindestkapitals erforderlich. ​ Mitglieder Mitglieder können sein: Gesellschaften und andere juristische Einheiten; Natürliche Personen, soweit sie eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in der EU ausüben. ​ 6 Rechtsstellung der EWIV ^ Die EWIV kann unter ihrem Namen Träger von Rechten und Pflichten jeder Art sein, insbesondere kann sie Verträge schließen und andere Rechtshandlungen vornehmen. Sie kann Eigentum erwerben. Die Beteiligung an einer anderen Gesellschaft ist möglich. Weiterhin ist sie parteifähig, sie kann in Gerichtsverfahren klagen und verklagt werden. ​ 7 Rechtsnatur der EWIV ^ Die o.a. EU-Verordnung überlässt es den Mitgliedsstaaten, ob sie die EWIV als juristische Person oder Personengesellschaft behandeln wollen. Während die meisten Mitgliedsstaaten die EWIV als juristische Person konzipieren, ist die EWIV nach deutschem Recht als eine Sonderform der offenen Handelsgesellschaft (OHG) einzuordnen. ​ Dieser Auffassung muss aus den folgenden Gründen widersprochen werden: Die unterschiedliche Einordnung der EWIV in den einzelnen Mitgliedsstaaten ist mit dem europäischen Gedanken nicht vereinbar. Die Sonderform nach deutschem Recht als OHG verstößt gegen deutsches Recht, da die Regelungen der EWIV in den wichtigsten Bestimmungen mit einer OHG nicht zu vergleichen sind, da sie körperschaftsteuerliche Strukturen vorweist und handelsrechtliche Bestimmungen, die nicht für eine OHG gelten, nachkommen muss: Bestellung der Geschäftsführer, Eintragung in das Handelsregister ​ Nach jetzigem Recht sind die Vorschriften für die offene Handelsgesellschaft anzuwenden, wenn nicht die EWIV-VO eine entsprechende Vorschrift aufweist (höherrangiges Recht). ​ 8 Steuerliche Einordnung ^ Eine EWIV hat nicht den Zweck, eigene Gewinne zu erzielen (keine Gewinnerzielungsabsicht). Sie soll die Ergebnisse der Mitglieder mehren. Dies bedeutet, dass sie Gewinne für die Mitglieder erwirtschaften soll. Ein Gewinnerzielungsverbot unterliegt der EWIV jedoch nicht, es darf nur nicht Hauptzweck sein. 10 Gewerbesteuer Die EWIV ist kein Steuersubjekt. R 5.2 GewSt-Richtlinien Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) Die EWIV kann als Personengesellschaft nicht selbst Steuersubjekt sein. Ob die Mitglieder Mitunternehmer im Sinne des § 15 EStG sind, ist zweifelhaft, da die Mitglieder nicht die Rechte und Pflichten gem. Verordnung haben, wie es in Fällen einer OHG der Fall ist. Die Finanzverwaltung geht allerdings von einer Mitunternehmerschaft aus. ​ Gewinnermittlung Die Gewinnermittlung in Deutschland erfolgt nach handelsrechtlichen Grundsätzen gemäß § 238 HGB. ​ Gewinn/Gewinnzuordnung/ Gewinnverteilung Die Gewinne aus der Tätigkeit der EWIV gelten als Gewinne der Mitglieder und sind auf diese lt. Gründungsvertrag zu verteilen. Gibt es im Gründungsvertrag keine entspre chende Regelung, ist dieser Gewinn zu glei chen Teilen aufzuteilen. Eine nachträgliche Änderung der Gewinnverteilung durch Mitglie derbeschluss ist möglich. Die Mitglieder sind aber nicht zur Gewinnaus schüttung verpflichtet. Es kann dementspre chend im Gründungsvertrag oder durch Mit gliederbeschluss die Bildung einer Kapitalrück lage vereinbart werden. In diesem Fall ist in der Gewinn- und Verlustrechnung kein Gewinn auszuweisen, er ist durch eine entsprechende Buchung in die Kapitalrücklage zu überführen. Die Folgewirkung wäre keine Abgabe der ein heitlichen und gesonderten Gewinnfeststel lung, keine Abgabe einer Gewerbesteuererklä rung. ​ In diesen Fällen besteht großes Potenzial zur Verlagerung von Einkünften. ​ 9 Umsatzsteuer ^ Für die EWIV besteht die Umsatzsteuerpflicht gem. § 2 UStG, soweit sie umsatzsteuerpflich tige Umsätze ausführt. ​ 10 Gewerbesteuer ^ Die EWIV ist kein Steuersubjekt. R 5.2 GewSt-Richtlinien Europäische wirtschaftliche Interessenver einigung (EWIV) Nach Art. 40 der Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25.07.1985 über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftli chen Interessenvereinigung (EWIV) – ABL EG Nr. L 199 S. 1 – darf der Gewerbeertrag als Ergebnis der Tätigkeit der EWIV nur bei ihren Mitgliedern besteuert werden. Gegen die Gesamtschuldner kann nach § 155 Abs. 3 AO ein zusammengefasster Gewerbe steuermessbescheid ergehen, in dem die Mitglieder der EWIV als Schuldner der Ge werbesteuer aufzuführen sind. Die Bekannt gabe richtet sich nach § 122 AO. Der Ge werbesteuerbescheid ist ebenfalls nur ge gen die Mitglieder zu erlassen. Welcher Gesamtschuldner ist Anspruch genommen wird, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt (§ 44 AO). ​ 11 Jahresabschluss ^ Die Geschäftsführer sind verpflichtet, für die ordnungsgemäße Buchführung der Vereini gung zu sorgen und den Jahresabschluss aufzustellen (§ 6 EWIV-Ausführungsgesetz). Es hat eine Bilanzierung nach den Vorschriften des HGB zu erfolgen. In den Fällen, in denen keine Gewinnausschüttung erfolgen soll, sind die o. a. Regelungen zu beachten. Die EWIV ist nicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses verpflichtet, weder nach §§ 325 ff. HGB noch nach dem Publizitätsgesetz. Keine dieser Vorschriften ist anwendbar. Präambel EU-Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 (Erster Satz) Eine harmonische Entwicklung des Wirt schaftslebens sowie ein beständiges und aus gewogenes Wirtschaftswachstum in der ge samten Gemeinschaft hängen von der Errich tung und dem Funktionieren eines gemeinsa men Marktes ab, der ähnliche Bedingungen wie ein nationaler Binnenmarkt bietet. (Ein Teil der Funktion ist die EU-Binnenmarkt- Rechnung) ​ Lernen Sie, wie Sie die Rechtsform der EWIV als HILFSFIRMA für sich nutzen. ​ Wir sind davon überzeugt, dass jedes Unter nehmen und jeder Gewerbetreibende in Euro pa von den Inhalten in der Schulung profitiert. Sollten Sie durch die vermittelten Informatio nen keinen Vorteil oder Mehrwert für sich oder ihr Unternehmen erkennen, erhalten Sie im Anschluss an die Veranstaltung Ihre Schu lungsgebühr zurück. Unsere Schulungen finden im EU- Schulungszentrum in Luxembourg statt. Wir treffen eine Vorauswahl, um bei der Schulung möglichst gleiche Standards der Teilnehmer zu haben. ​ Buchen Sie Ihr Vorgespräch unter: www.ewiv.info/services ​ Machen Sie mit Sie bereuen das nicht Die Zukunft nicht ohne Europa Besonders für KMU´s ​ ​ Zoomtermin buchen 1 Einleitung 2 Vorwort 3 Mitglied 8 Steuerlich 9 Umsatzste. 10 Gewerbeste. 11 Jahresabs. 4 Hintergründe 5 Gründung 6 Rechtsstellung 7 Rechtsnatur

  • Kuthe | EWIV²

    Eine Meinung aus Spanien Meine Entscheidung, auszuwandern, hat sich als die beste Wahl für meine unternehmerische Zukunft erwiesen. Trotz meines neuen Wohnorts in einem anderen Land laufen meine Geschäfte in Deutschland und ganz Europa reibungslos weiter. Diese nahtlose Fortführung verdanke ich der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV), die mir eine effiziente und rechtssichere Geschäftsführung ermöglicht. Die EWIV bietet mir eine optimale Struktur, um meine unternehmerischen Aktivitäten von meinem neuen Standort aus zu koordinieren. Dadurch kann ich mich voll und ganz auf die Weiterentwicklung meines Unternehmens konzentrieren, ohne mich um rechtliche Komplikationen sorgen zu müssen. Die EWIV schafft die Freiheit, mein Unternehmen international zu führen und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Diese rechtliche Sicherheit und Flexibilität haben mir ein stressfreies und erfolgreiches Unternehmertum ermöglicht. Die EWIV trägt dazu bei, dass meine Geschäfte reibungslos laufen und ich meine unternehmerischen Ziele verfolgen kann, unabhängig von meinem Aufenthaltsort. Dank der EWIV kann ich meine unternehmerische Vision verwirklichen und gleichzeitig den Anforderungen unterschiedlicher Rechtssysteme gerecht werden. Dieses Modell hat sich als der Schlüssel zu meinem Erfolg erwiesen, während ich mein Unternehmen in verschiedenen Ländern und Märkten weiterentwickle. Weitere Meinungen

  • EWIV² | Konzept | Ssg Simul Ewiv

    Über uns Wir bringen Licht ins dunkel! Die Zukunft braucht neue Wirtschaftskonzepte! Wir als SSG Simul EWIV haben das versanden! Gemeinsame Aktivitäten und Projekte - EWIV² Die flexible rechtliche Struktur der Simul EWIV ermöglicht es den Mitgliedern, ihre Zusammenarbeit an ihre sich verändernden Bedürfnisse anzupassen und auf Veränderungen zu reagieren. Dies ermöglicht eine hohe Anpassungsfähigkeit und ermöglicht den Mitgliedern, sich den Herausforderungen des sich ständig wandelnden wirtschaftlichen Umfelds anzupassen. Ein zentrales Ziel der SSG Simul EWIV ist die nachhaltige gemeinsame Nutzung von Ressourcen. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, nicht nur kurzfristig Ressourcen wie Land, Immobilien, Maschinen und Arbeitskräfte zu teilen, sondern auch langfristige Kooperationen einzugehen, um Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen zu erzielen. ​ Die SSG Simul EWIV unterstützt ihre Mitglieder beim Zugang zu neuen Märkten in anderen EU-Ländern. Durch die gemeinsamen Investitionen und Vermarktungsmöglichkeiten können die Mitglieder dauerhafte Geschäftsmöglichkeiten in neuen Absatzmärkten erschließen und Wachstumschancen nutzen. Ein weiterer Vorteil der SSG Simul EWIV besteht in der Stärkung der Verhandlungsmacht der Mitglieder. Durch die Zusammenarbeit können die Mitglieder ihre Position auf dem Markt stärken, langfristige strategische Partnerschaften eingehen und von besseren Konditionen beim Einkauf von Inputs, Verhandlungen mit Abnehmern und dem Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten profitieren. ​ Die SSG Simul EWIV erleichtert ihren Mitgliedern den Zugang zu Fördermitteln und unterstützt sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten. Durch die Mitgliedschaft und die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern können die Mitglieder von einer größeren Gewichtung und einem höheren Einfluss auf Fördermittelgeber profitieren. Es ist wichtig anzumerken, dass die SSG Simul EWIV keine geschäftlich tätige Organisation ist und sich nicht an den Markt richtet. Sie ist ausschließlich für ihre Mitglieder da und hat keine Kunden. Diese Ausrichtung macht die SSG Simul EWIV auch für Startups attraktiv, da sie von den Vorteilen der gemeinsamen Aktivitäten, des Wissenstransfers und der Ressourcennutzung profitieren können. ​ Insgesamt bietet die SSG Simul EWIV langfristig eine nachhaltige Hilfsgemeinschaft, die ihren Mitgliedern ermöglicht, "mehr Netto - vom Brutto" zu erreichen. Durch die Zusammenarbeit, den Wissenstransfer und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen können die Mitglieder langfristig ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit steigern und nachhaltige Erfolge erzielen. Beratung buchen

  • EWIV² | Mitglied werden | Ssg Simul Ewiv

    Fördermittel Heute noch Mitglied werden! Fördermittelbereiche Investition in Sachanlagen Errichtung / Erwerb eines Unternehmens Übernahme eines Unternehmens Erweiterung des Unternehmens Rationalisierung / Modernisierung Neuansiedlung des Unternehmens Digitalisierung Industrie 4.0 / Automatisierung Umweltschutzmaßnahmen Energieerzeugung, Erneuerbare Energien Herstellung ökologischer Produkte Investitionen in Infrastruktur / Transport Investition in Abfallentfernung / Recycling Technologie & Innovation Land-, Forstwirtschaft, Fischerei Neubau eines Stalls Gastgewerbe (Gastronomie, Tourismus, Hotels, ...) Neuentwicklung von Produkten / Anlagen Forschung & Entwicklung Mindestens 100.000,- € - Eigenkapital-Beratung, Hilfe bei der Beschaffung. (nur für Mitglieder) Beratung buchen Fragen stellen

  • EWIV² | Impressum | EWIV² | STARK & SICHER | EUROPA

    Impressum SSG Simul EWIV für kommunale und regionale Wirtschaftsentwicklung -Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung- ssg-simul.com - ist das Internetangebot der Intressenvereinigung SSG Simul EWIV aus Luxemburg. Alle Teile dieses Web-Angebotes unterliegen dem Schutz des Urherberrechtes. SSG Simul EWIV 13 Duarrefstrooss 9944 Beiler Luxembourg ​ Geschäftsführer: Haci Cuma Polat Verwaltungsrat: Vorsitzender Mustafa Polat Schriftführer Wolfgang Lange Telefon: +352 2690 81 60 E-Mail: info(a)ewiv.info UST-ID: LU34513279 Registre des bénéficiaires effectifs, Numéro RCS : D123, Référence : RBE_220018937, Déclaration du 22/03/2022 Autorisation D´etablissement (Niederlassungserlaubnis) N° 10147130/0 nline-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr ​ 1. Inhalt des Onlineangebotes Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 2. 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