

SSG Simul EWIV für kommunale und regionale Wirtschaftsentwicklung
Die SSG Simul EWIV ist eine Hilfsgemeinschaft. Die Rechtsform EWIV basiert auf dem Recht der Europäischen Union und gibt den Hilfscharakter durch die EU-Verordnung von 1985 vor. Sie ist damit eine Solidar- und Kostengemeinschaft, deren Zweck es ist, die wirtschaftliche Tätigkeit der Mitglieder (Miteigentümer) zu fördern und weiterzuentwickeln. In der Präambel der EU-Verordnung ist vorgesehen, dass die wirtschaftliche und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa gefördert werden soll. Die EWIV selbst hat als Unternehmensgegenstand in erster Linie keinen gewerblichen Zweck.
Jedes qualifizierte Mitglied (Miteigentümer) bleibt mit seinem Unternehmen eigenständig und voll verantwortlich. Die Mitgliedschaft in der SSG Simul EWIV bedeutet, sich voll und ganz auf seine unternehmerischen Tätigkeiten konzentrieren zu können, da zum Beispiel die EWIV bei der Rechnungsstellung durch die Fakturierung (Forderungskauf) unterstützt. Auch die Budgetplanung sowie das Mahnwesen werden über die EWIV vorgenommen.
Die steuerlichen Vorteile entstehen durch den Forderungskauf und der daraus resultierenden Abschlag-Zahlungen auf den Kaufpreis. Die Gewinnrealisierung erfolgt daher bei der SSG Simul EWIV selbst und nicht bei den Mitgliedern (Miteigentümer). Die EWIV ist kein Steuersubjekt und muss auf ausdrücklichen Willen der EU-Verordnung ihre Gewinne nicht versteuern.
Für die Mitglieder (Miteigentümer) bietet die EWIV daher eine wirtschaftliche Absicherung. Planbarkeit, Sicherheit und die garantierte Kostendeckung sind hier für jedes Mitglied/Miteigentümer inbegriffen.
Was für viele kleine und mittelständische Unternehmen wie ein Traum klingen mag, ist in der SSG Simul EWIV gelebte Realität. Die Mitgliedschaft hat noch mehr Vorteile: Erleichterung der Buchhaltung durch moderne Software. Jederzeit stehen im Netzwerk kompetente Berater sowie modernste IT-Ausstattung zur Verfügung.
Diese Rechtsform und damit auch die SSG Simul EWIV ermöglicht den Unternehmern wieder eine freie Gestaltung ihres unternehmerischen Denkens und des operativen Handelns.
Mitglieder (Miteigentümer) können Unternehmen wie Einzelfirmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Freiberufler, Selbstständige, Landwirte, Vereine, Verbände und öffentlich rechtliche Körperschaften sein. Eine rechtliche Selbstständigkeit muss gegeben sein.
- Habeck aktuell: |Nicht Insolvenz automatisch -