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Irrtümer zur EWIV – EEIG – GEIE!

Aktualisiert: 4. März

Es gibt verschiedene Meinungen und Ansichten über die EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung). Einige dieser Ansichten sind falsch oder ungenau und können als Lügen oder irreführende Informationen betrachtet werden. Hier sind einige Beispiele für solche Lügen oder irreführende Informationen über EWIV:

  1. "EWIV ist nur für große Unternehmen geeignet": Dies ist falsch. EWIV kann für Unternehmen jeder Größe geeignet sein, solange sie grenzüberschreitend tätig sind und von der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Personen in anderen EU-Ländern profitieren können.

  2. "EWIV ist eine Steuerhinterziehungsmöglichkeit": Dies ist falsch und kann als irreführend betrachtet werden. EWIV ist eine rechtliche Einheit und unterliegt denselben Steuervorschriften wie andere Unternehmen und juristische Personen. Eine EWIV kann nicht dazu verwendet werden, Steuern zu hinterziehen.

  3. "EWIV ist nur für die Zusammenarbeit im Binnenmarkt geeignet": Dies ist ungenau. EWIV kann auch für die Zusammenarbeit mit Unternehmen oder Personen außerhalb der EU geeignet sein, sofern dies den EU-Vorschriften entspricht.

  4. "EWIV ist nur für bestimmte Branchen geeignet": Dies ist ebenfalls ungenau. EWIV kann für Unternehmen in jeder Branche geeignet sein, solange sie von der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit profitieren können.

Es ist wichtig, dass Unternehmen und Personen sich ausreichend über EWIV informieren, um falsche oder irreführende Informationen zu vermeiden. Es ist auch ratsam, professionelle Beratung und Unterstützung von Steuerberatern, Rechtsanwälten oder anderen Fachleuten in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass sie alle rechtlichen und steuerlichen Vorschriften einhalten.

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